Bäcker-Meister Teil II und I

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Garantierte Durchführung

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Gebühren

Kurs: 6.645,00 €

Prüfung: 630,00 €

förderfähig

Unterricht

22.04.2025 - 12.09.2025

Blockwochen von Montag bis Freitag

Teilzeit

Lehrgangsdauer 430 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Dieselstr. 10

97082 Würzburg

Haus B - EG - Nahrungsmittel (Bäckerei)

Kontakt

Alexander Schäfer

Tel. +49 931 4503-2118

a.schaefer--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 3517993-0

Meistervorbereitung Teil I
Inkl. Vorbereitung Arbeitsprobe

  • Brot- und Brötchenherstellung bestehend aus Spezialbroten, Sauerteigführung
  • Bäckereigastronomie
  • Herstellung von Hefe- und Blätterteiggebäck
  • Herstellung feiner Backwaren aus unterschiedlichen Teigen und Rührmassen
  • Herstellung einer Festtagstorte
  • Speiseeisherstellung
  • Snackgebäckherstellung
  • Präsentieren und Dekorieren der Backwaren

 

Meistervorbereitung Teil II

  • Gär- und Backvorgänge
  • Rohstoff- und Warenkunde
  • Berechnen von Mischungsverhältnissen
  • Lockerung, Verlusten
  • Steuerung des Kühlens, Frostens, Unterbrechung der Gärung
  • Lebensmittelrecht und Hygiene
  • Kostenrechnung und Kalkulation
  • Vertriebs- und Verkaufskunde
  • Marketing und Warenpräsentation
  • Qualitätsmanagement und Produktprüfungen
  • Produktionsplanung
  • Funktionsweisen von Backofensystemen, Kälteanlagen
  • Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutz

 

Ziel

Sie erreichen eine praxisnahe, nahrungstechnische und betriebswirtschaftliche Qualifikation, die Sie zur Führung eines Bäcker-Betriebes befähigt. Neben klassischen Führungsaufgaben ergeben sich viele weitere Beschäftigungsmöglichkeiten, beispielsweise als Führungskraft in einer Großbäckerei oder im Fachhandel.

Zielgruppe

Besonders qualifizierte und engagierte Persönlichkeiten, die Ihre Zukunft gerne selbst gestalten und besondere Herausforderungen suchen.

Information

Lern- und Arbeitsmittel: ca 370,00 Euro
Schmuckmeisterbrief: 45,00 Euro

Der Unterricht findet in neun Blockwochen statt.

Voraussetzungen

Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.

Kursleiter

Bernd Bratek

Abschluss

Bäckermeister/-in

Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung möglich (Meister-BAfög). Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

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