Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen und Antworten auf häufige FragenCoronavirus: Aktuelle Informationen und Hinweise
+++ Aktuell: Rückmeldeverfahren zu Corona-Soforthilfen - Frist bis 31.12.2023 verlängert +++
Weitere Informationen zu dieser Meldung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie zudem:
Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) wurde mit Wirkung zum 01. März 2023 aufgehoben.
Der Infektionsschutz bleibt im Wesentlichen auf die Unternehmen verlagert. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Infektionsschutz im Rahmen seiner arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bestmöglich schützen und dabei die Vorgaben seiner jeweiligen Berufsgenossenschaft beachten.
Wir unterstützen Handwerksbetriebe bei ihren Fragen rund um die Auswirkungen des Coronavirus
Hotline der Unternehmensberatung
0931 30908-3344
unternehmensberatung@hwk-ufr.de
Vorrangig Beratung zu
- Finanzierungshilfen bei Liquiditätsengpässen
- Möglichkeiten der Steuerstundung
Hotline der Rechtsberatung
0931 30908-3366
Vorrangig Beratung zu
- Fragen zum Infektionsschutzgesetz
- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Vertragsrechtliche Konsequenzen der Corona-Krise
Die Handwerkskammer für Unterfranken stellt hier Informationen, Kontaktdaten, Merkblätter und Links zur Unterstützung für Betriebe im Zusammenhang mit dem Thema Corona zur Verfügung:
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten.
Im Zuge der Corona-Pandemie war zusätzlich die Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtend. Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2023 nun die vorzeitige Aufhebung dieser Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Wirkung zum 2. Februar 2023 beschlossen. Begründet wird die vorzeitige Aufhebung mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, der allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens und der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung. In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind jedoch weiterhin coronaspezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes oder der Länder zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten auf seiner Homepage veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Zahlreiche Institutionen haben gewerkspezifische Vorgaben für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen erarbeitet. Diesbezüglich können Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft informieren. Als praktische Handlungsempfehlung kann zudem das folgende Merkblatt für die Umsetzung eines Schutz- und Hygienekonzepts (Stand: 1. Juni 2022) genutzt werden.
Liquiditätshilfen und Direktzuschüsse im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Nach über zwei Jahren sind die letzten Corona-Wirtschaftshilfen zusammen mit dem befristeten Rahmen für pandemiebedingte staatliche Beihilfen (Temporary Framework) zum 30. Juni 2022 ausgelaufen.
Nach Ablauf des Förderzeitraums muss für erhaltene Corona-Wirtschaftshilfen eine End-, bzw. Schlussabrechnung erstellt werden. Sofern noch nicht erfolgt, können diese über die Internetseite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden.
Rückmeldeverfahren für Corona-Soforthilfen
Unternehmen und Selbständige aus Bayern, die im Zeitraum März bis Mai 2020 eine Corona-Soforthilfe beantragt haben, sind aufgerufen, das Rückmeldeverfahren abzuschließen. Hierfür haben die Bewilligungsstellen eine Onlineplattform eingerichtet. Die Frist für das Rückmeldeverfahren endet am 31. Dezember 2023.
Ausführliche Informationen sind auf dieser Seite zusammengefasst
Weiterführende Informationen/Links
- Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) bietet auf der Webseite www.infektionsschutz.de ein breites Angebot an Informationen rund um Infektionsschutz.
- Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI)
- Webseite des Bundesgesundheitsministeriums
Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch können wir eine Vollständigkeit und permanente Aktualität nicht immer gewährleisten.