Rechtlich umfassend beraten
Zum Dienstleistungs- und Serviceangebot der Handwerkskammer für Unterfranken für ihre Mitgliedsbetriebe gehört unter anderem die Rechtsberatung. An sie können sich Unternehmerinnen und Unternehmer mit unterschiedlichsten Fragenstellungen wenden, wie Wolfgang Bauer, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Organisation der Handwerkskammer für Unterfranken, erklärt.
Herr Bauer, warum gehört die Rechtsberatung zum Serviceangebot der Handwerkskammer für ihre Mitgliedsbetriebe?
Die sich ständig ändernde Gesetzgebung und Rechtsprechung stellt die Handwerksbetriebe vor immer größer werdende Herausforderungen. Doch nicht jeder Handwerksbetrieb kann eine eigene Rechtsabteilung unterhalten, um sich im Paragrafen-Dschungel zurechtzufinden. Daher bietet die Handwerkskammer für Unterfranken ihren Mitgliedsbetrieben eine kostenlose Beratung in betriebsbezogenen Rechtsfragen an.
Welche Bereiche umfasst diese Rechtsberatung?
Wir beraten und informieren die Betriebe in fast allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Dazu gehören beispielsweise das Arbeits- und Sozialrecht, das Vertragsrecht (Miet- Pacht- Lieferverträge etc.) und das Wettbewerbsrecht. Aber auch wenn zwischen den Mitgliedsbetrieben und ihren Kunden Unstimmigkeiten herrschen, versuchen wir im Rahmen unseres kostenfreien Vermittlungsverfahrens eine für beide Seiten passable Lösung zu finden.
Mit welchen Fragen wenden sich Unternehmen typischerweise an Sie?
Die Schwerpunkte im Bereich der Rechtsberatung für Betriebe bilden vor allem arbeitsrechtliche Themen. Hier geht es überwiegend um die Einstellung, Abmahnung und Kündigung von Mitarbeitern. Aber auch sozialversicherungsrechtliche Fragen werden an uns herangetragen, beispielsweise die Rentenversicherungspflicht im Bereich der zulassungspflichtigen Handwerke oder die Möglichkeiten der Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung. Daneben spielen vertragsrechtliche Fragestellungen eine große Rolle, beispielsweise was zu tun ist, wenn der Kunde unberechtigte Rechnungskürzung vornimmt, oder der Lieferant nicht liefert. Zudem werden wir oft für Vertragsprüfungen und für die Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lieferanten in Anspruch genommen.
Wie können Sie konkret unterstützen?
Das hängt natürlich vom individuellen Einzelfall ab und reicht von einer kurzen telefonischen Auskunft bis hin zur Unterstützung der Betriebe bei der Formulierung von Klageerwiderungen etwa in arbeitsrechtlichen Klageverfahren oder der Formulierungshilfe für Antwortschreiben beispielsweise an gegnerische Rechtsanwälte. Daneben versuchen wir durch eine Vielzahl von Mustern und Merkblättern zu verschiedensten Themen, die Handwerker im betrieblichen Alltag zu unterstützen.
Wo hat die Rechtsberatung der Handwerkskammer ihre Grenzen?
Die Rechtsberatung hat ihre Grenzen, wenn es um die Rechtsvertretung der Mitgliedsbetriebe geht. So ist uns die Rechtsberatung aber nicht die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung der Betriebe erlaubt.
Gibt es aktuelle Themen, auf welche Sie die Betriebe hinweisen möchten?
Hier fällt mir beispielsweise die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers im Urlaubsrecht ein. Demnach hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass sie ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen haben, da er ansonsten verfällt. Tut er dies nicht oder nicht korrekt, so verfällt der Urlaub ggf. über Jahre hinweg nicht und wäre bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuzahlen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen der Betriebe führen.