Rechtsgrundlagen Berufsbildung
Informationstechnik
Management
Restauration, Denkmalpflege
Technik
Umwelt
Die Meisterfortbildung vermittelt ein Handwerk in seiner ganzen Theorie und Praxis und das für eine erfolgreiche Selbständigkeit unverzichtbare Wissen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Arbeitspädagogik.
Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches Meisterprüfungswesen im Handwerk kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung bestimmen,
- welche Fertigkeiten und Kenntnisse in den einzelnen Handwerken zum Zwecke der Meisterprüfung zu berücksichtigen und
- welche Anforderungen in der Meisterprüfung zu stellen sind.
Die Meisterprüfungsordnungen zu den einzelnen Gewerken stehen unter https://www.pruefen-im-handwerk.de/recht/ zum Download zur Verfügung.
Die Dateien für diesen Bereich folgen in Kürze
Bekanntmachungen aus dem Bereich Berufsbildung finden Sie auf der Seite Bekanntmachungen