Angebotsnummer 3518080-0
- Kundenberatung
- Haar- und Hautbeurteilung
- Frisuren und Make-up entwerfen
- Wirkungsweise und Inhaltstoffe verschiedener Produkte
- haarfärbende und haarstrukturverändernde Maßnahmen
- Haarschneidetechniken
- Haarpflege und Frisurengestaltung
- pflegende und dekorative Kosmetik
- Nagelpflege, Nageldesign
- Haarersatz
- Unfall-, Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Umweltschutz
- Kundenberatung und ¿betreuung
- betriebliche Kosten
- Dienstleistungen und Handelswaren kalkulieren
- Planung Betriebsablauf
- Personalführungskonzepte
- Erscheinungsbild eines Salons
- Marketing
- Qualitätsmanagement
- Informations- und Kommunikationssysteme
Ziel
Sie erhalten eine praxisnahe Ausbildung, die neben allen fachlichen Bereichen auch die betriebswirtschaftliche Qualifikation, die zur Führung eines Friseursalons erforderlichist, berücksichtigt. Ihr Nutzen: Sie erlangen hohe persönliche Anerkennung. Sie legen den Grundstein für Ihre Entwicklung zu einer Führungspersönlichkeit. Sie Beraten und Betreuen die Kunden optimal. Sie bewältigen die Kostenrechnung fachkompetent und kalkulieren Angebote, die den Kunden überzeugen. Sie erfahren viel über das Erscheinungsbild eines Salons
Zielgruppe
Besonders qualifizierte und engagierte Persönlichkeiten, die Ihre Zukunft gerne selbst gestalten und besondere Herausforderungen suchen.
Information
Die Teile I und II können nur zusammen abgelegt werden.
Lehrgangsgebühren Teil I und II: 6.089 EUR
Prüfungsgebühren Teil I und II: 630,00 EUR
Nebenkosten praktische Prüfung: ca. 100,00 EUR
Lern- und Arbeitsmittel: ca. 500,00 EUR
Schmuckmeisterbrief: 45,00 EUR
Bitte beachten: Die Prüfungen finden voraussichtlich am 12./13. April 2026 und/oder 19./20. April 2026 und/oder 26./27. April 2026 statt!
Änderungen vorbehalten!
Arbeitsmaterial
Schreibmaterial und karierter Block DIN A4
Voraussetzungen
Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.
Kursleiter
Antonia Röder
Abschluss
Friseur-Meister/in