Metallbauer-Meister Teil I und II Vollzeitkurs

ausreichend freie Plätze

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Gebühren

Kurs: 8.920,00 €

Prüfung: 630,00 €

förderfähig

Nebenkosten

Sonstige: ca. 1.500 EUR (Meisterstück, Software, Lernmittel)

Unterricht

12.01.2026 - 24.07.2026

Vollzeit

Lehrgangsdauer 800 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Galgenleite 3

97424 Schweinfurt

1. OG - Unterrichtsraum III

Kontakt

Anne Steinfelder

Tel. +49 9721 478-4189

a.steinfelder--at--hwk-ufr.de

Unverbindliche Anfrage

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Angebotsnummer 3518055-0

Metall- und Stahlbautechnik:

Normen, Berechnungen, Treppenbau, Geländerbau, Vordächer, Fensterbau, Fassadenbau, Stahlhallenbau, Schweißtechnik

Betriebserfahrung:

Kalkulation, Angebot, Auftragsabwicklung, Marketing, Kundenmanagement, Betriebsorganisation

Praxis:

Optimieren von Fertigungsprozessen, Neuheiten aus den Bereichen Sägen, Schweißen, Umformen, Befestigungs- und Montagetechnik

Ziel

Ziele: Mit den Abschlüssen Metallbauer Meister/in am Bildungszentrum Schweinfurt erwerben Sie wichtige Fachkenntnisse der Metallverarbeitung und stellen die Weichen für Ihre berufliche Zukunft. Sowohl im Handwerk als auch in führenden Positionen der Industrie werden Metallbauer Meister gesucht, die auf ein breites Wissensspektrum zurückgreifen können, das wir Ihnen am Bildungszentrum Schweinfurt gerne vermitteln. Ihr Nutzen: Praxisnahe Ausbildung durch projektorientierte Vermittlung der Inhalte. Der Einsatz branchenüblicher Software und Geräte, z.B. CAD, Kalkulationsprogramm, ermöglicht Ihnen eine direkte Übernahme der Musterdaten in Ihre spätere Tätigkeit Wir bereiten Sie auf die Arbeit mit Ihren Kunden vor: Führen von Kundengesprächen, Umgang mit Beschwerden, Marketing etc. Sie lernen aktuelle Normen und Richtlinien im Metallbau kennen Sie werden von praxiserfahrenen Referenten unterrichtet

Zielgruppe

Facharbeiter und Gesellen, Techniker aus dem Bereich der Metalltechnik

Information

Prüfungsgebühr Teil I: 340,00 EUR
Prüfungsgebühr Teil II: 260,00 EUR
Material Meisterstück: ca. 800,00 EUR
zuzüglich Lernmittel

Hinweise zur Meisterprüfung Teil II (Meisterprüfungsstück)
Die Herstellung Ihres Meisterprüfungsstücks muss in einem Metallbaubetrieb oder einer vergleichbaren Werkstatt erfolgen. Dies kann entweder der Betrieb sein, in welchem Sie beschäftigt sind, es sind aber auch andere, werkstattähnliche Räumlichkeiten denkbar. Beachten Sie hierbei jedoch, dass in diesen Räumlichkeiten bereits alle Werkzeuge und Maschinen, welche für Herstellung Ihres Meisterprüfungsstückes erforderlich sind, vorhanden sein müssen. Sollten Sie hierzu Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner für diesen Kurs.

Voraussetzungen

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen Vorkenntnisse: Zur Teilnahme am Meisterkurs Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung in einem metallverabeitenden Beruf. Z.B.: Industriemechaniker, Machinenbauer, Schweißer

Kursleiter

Thomas Planer

Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Förderung nach dem Gesetz über die Aufstiegsfortbildung möglich (Meister-BAföG). Nähere Informationen erteilt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Ausbildungsförderung

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